Ihr Anspruch auf Reha-Sport
Grundsätzlich wird Reha-Sport als ergänzende Maßnahme im Rahmen der medizinischen Rehabilitation und zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben ärztlich verordnet. Reha-Sport gehört auch zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Rahmen der Sozialhilfe. Ohne eine Verordnung können Sie Rehabilitationsmaßnahmen gern im Rahmen unseres Gesundheitstrainings fortsetzen.
Den Inhalt für Ihr Sportprogramm legen wir gemeinsam zu Beginn vertraglich fest.